Something that I think could be added to the discussion:

JANUARY 16, 1935
Bekanntmachung gem�� Artikel 1 � 5 des Gesetzes gegen heimt�ckische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1269). Vom 16. Januar 1935.

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I. Uniformteile
1. Bekleidungsgegenst�nde f�r die Politische Organisation der NSDAP, f�r SA und SA-Marine, f�r die SS, f�r das Nationalsozialistische Kraftfahr-Korps, f�r die Hitler-Jugend mit dem Deutschen Jungvolk, dem Bund Deutscher M�del und den Jungm�deln sowie f�r die Deutsche Arbeitsfront:

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2.�Sonstige�Uniformteile:
a) Leibriemen mit einer Mindestbreite von 45 Millimetern, Schulterriemen, Sturzhelme f�r das Nationalsozialistische Kraftfahr-Korps, Koppelschl�sser, Zweidornschnallen, Dienstdolche der SA und SS, Fahrtenmesser f�r die Hitler-Jugend und das Deutsche Jungvolk, ............................

b) folgende Ausr�stungsgegenst�nde, sofern sie f�r die NSDAP oder ihre Gliederungen bestimmt sind: Tornister, Zeltbahnen, Brotbeutel, Feldflaschen, Kochgeschirre, Trinkbecher, Spaten, Ersatzteile zu den vorgenannten Gegenst�nden.

S�mtliche unter I aufgef�hrten Uniformteile m�ssen sichtbar das Schutzzeichen des Reichszeugmeisterei der NSDAP tragen. Sofern das Schutzzeichen nicht aufgestempelt oder eingepr�gt wird, ist ein Anh�ngezettel mit dem Schutzzeichen anzubringen.
� Die Erlaubnis zur Verwendung des Schutzzeichens der�Reichszeugmeisterei der NSDAP wird den Herstellern von dem Reichsschatzmeister der NSDAP mit�der�Erlaubnis nach Artikel 1 � 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes erteilt.
� Die Anh�ngezettel mit dem Schutzzeichen sind von der Reichszeugmeisterei der NSDAP in M�nchen zu beziehen.

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�Berlin, den�16.�Januar 1935.

Der�Reichsschatzmeister�der�NSDAP
und�Generalbevollm�chtigte�des�F�hrers
in�allen�verm�gensrechtlichen�Angelegenheiten
der�NSDAP
Schwarz
Der�Reichswirtschaftsminister
Mit der F�hrung der Gesch�fte beauftragt:
Hjalmar�Schacht
Pr�sident des Reichsb
ankdirektoriums